Ist weder ein Einkommen noch ein Vermögen vorhanden, bzw. reichen sonstige Geldleistungen nicht aus, den Lebensunterhalt zu bestreiten, erfolgt die Beitragsvorschreibung auf Grund von Mindestsätzen für den Verbrauch.
Mindestsätze für | |
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€ 17.000,00 |
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€ 7.000,00 |
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€ 2.000,00 |
Je nach Familienzusammensetzung wird ein Mindestsatz oder mehrere Mindestsätze herangezogen und mit 1,1 Prozent, abzüglich des allgemeinen Absetzbetrages von € 57,50 als Kirchenbeitrag berechnet.