Der Kirchenbeitrag wird nach dem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet. Die Pachtflächen werden dabei entsprechend berücksichtigt. Gepachtete Flächen zählen mit 3/4 des vollen Einheitswertes, verpachtete Flächen mit 1/4 des vollen Einheitswertes. Der Kirchenbeitrag für Land- und Forstwirte beträgt mindestens € 31,92.
Bis zu einem Einheitswert von € 18.000,- | 6,0 Promille | |
Vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 36.400,- | 5,5 Promille | |
Vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 72.800,- | 3,0 Promille | |
und vom Mehrbetrag | 2,0 Promille | des Einheitswertes. |