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Familienfonds

Kontakt:
3101 St. Pölten, Klostergasse 15
Tel: +43(0)2742 324 DW 3345
Email: familienfonds@kirche.at

Darlehenshöhe

Der Familienfonds gewährt Darlehen bis zu einer Höhe von € 3.900,- zinsenfrei
Die monatliche Rückzahlung beträgt mindestens € 65,-. Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Einkommen und wird vom Kuratorium festgelegt.
Für die monatliche Rückzahlung muß bei der Bank ein Dauerauftrag gemacht werden.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt etwa 5 Jahre.

Zweck

Die Darlehen werden gewährt:
  • zur Beschaffung von Wohnraum für die eigene Familie
  • zur Beschaffung von notwendigem Hausrat
  • in besonderen Notstandsfällen

Darlehensberechtigt:

Der Darlehensnehmer muss römisch-katholisch sein und seinen ordentlichen Wohnsitz innerhalb der Diözese St. Pölten haben.
Außerdem muß er nachweisen, daß die Rückzahlung des Darlehens durch eine entsprechende Geldgebarung gewährleistet ist.

Als Darlehensnehmer können auftreten:

  • Eheleute, die nicht länger als 10 Jahre verheiratet sind, es sei denn, es handelt sich um Familien mit kleinen Kindern;
  • Brautleute, wo der Termin der kirchl. Eheschließung schon feststeht;
  • Familienalleinerhalter;
  • Familien, die in eine Notlage geraten sind;
  • Großelternteile, sofern sie Aufwendungen für ein Enkelkind zu tragen haben, das mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft wohnt und noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet hat, wenn dieses Enkelkind von einer Tochter außerehelich geboren wurde und die Tochter den Kindesvater inzwischen nicht geehelicht hat.

Wie ist um ein Darlehen anzusuchen:

Die Darlehensbewerber müssen ein formloses, schriftliches Ansuchen an den Familienfonds der Diözese St. Pölten, 3101 St. Pölten, Klostergasse 15, richten. In diesem Ansuchen muß unbedingt angeführt sein, wofür das Darlehen benötigt wird, wie lange sie verheiratet sind und ob sie schon Kinder haben.

Auf Grund dieses Ansuchens wird dem Darlehenbewerber ein Antragsformular zugesandt. Dieses muß genau ausgefüllt werden. Als Beilage dazu werden noch benötigt:
  • der kirchl. Trauungsschein
  • Gehaltsbestätigung
  • Baubewilligung oder Mietvertrag, etc.


Sobald beim Familienfonds das Ansuchen einlangt, wird auch an das zuständige Pfarramt um eine Begutachtung geschrieben, da uns ja zum Großteil die Leute nicht bekannt sind und wir nicht wissen, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen. Ebenso wird auch eine kurze Rückfrage an den Sozialreferenten der Pfarre (Pfarrobmann, etc.) gerichtet. Die Praxis hat gezeigt, daß sich der Sozialreferent dann meistens mit dem Pfarrer kurz über den Darlehensbewerber bespricht.

Das ausgefüllte Antragsformular sowie die Stellungnahme des Pfarrers und event. des Pfarrsozialreferenten werden dann dem Kuratorium des Familienfonds zur Entscheidung vorgelegt.
Das Kuratorium des Familienfonds tagt maximal 3 bis 4 mail im Jahr.

Wenn über ein Darlehen positiv entschieden wird, bekommt der Darlehensbewerber einen Darlehensvertrag, an den auch ein Blankowechsel beigeheftet ist. Dieser muß vom Darlehensnehmer unterschrieben werden. Die Echtheit der Unterschrift muß beim Pfarramt bestätigt werden. Somit ist die Pfarre immer informiert, ob an die jeweilige Familie ein Darlehen gewährt wird.

Familienfonds - Sonderfonds Aktion Leben

Dieser Sonderfonds gewährt an ledige Mütter ebenfalls Darlehen sowie in besonderen Notstandsfällen auch nicht rückzahlbare Unterstützungsbeiträge. Der Antrag ist, genauso wie bei einem Familienfonds-Darlehen zu stellen.

Familienfonds
 
 
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