Einkommen
Das sind Lohn, Gehalt, Pension,
das Einkommen lt. geltendem Einkommensteuergesetz.
Der Kirchenbeitrag für das Einkommen beträgt 1,1
% der Beitragsgrundlage abzüglich eines Absetzbetrages von
€ 50,00 für Personen, die ausschließlich
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, sowie
für Einkommensteuerpflichtige.
Der Mindestbetrag beträgt
€ 21,96 für Lohnsteuerpflichtige und
€ 105,00 für Einkommensteuerpflichtige.
Die erste Beitragsvorschreibung
erfolgt für jenes Kalenderjahr, das dem 19. Geburtstag folgt.
Als Grundlage für den
Kirchenbeitrag gelten das Kirchenbeitragsgesetz mit der Kirchenbeitragsverordnung
von 1939. Diese wurden im Jahr 1945 in die geltende Rechtsordnung
übernommen. Hinzu kommt die Kirchenbeitragsordnung der Diözese
St. Pölten vom 1. 1. 2005 samt Anhang für 2009.
| Beitragsfrei
sind folgende Zeiten: |
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Studium ohne Nebeneinkommen |
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ordentlicher Präsenzdienst |
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Zivildienst |
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Bezug des Notstandgeldes |
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Arbeitslosigkeit |
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Lehrzeit |
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Haushalt (ohne Einkommen), sofern nicht eine Mischehe
(von einer Mischehe spricht man, wenn ein Katholik mit einem
Ehegatten verheiratet ist, der nach staatlichem Recht nicht
der katholischen Kirche angehört. Damit sind auch getaufte
aber ausgetretene Personen eingeschlossen.) vorliegt |
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