Land- und Forstwirte
Der Kirchenbeitrag wird nach dem Einheitswert
des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet. Die Pachtflächen
werden dabei entsprechend berücksichtigt.
Gepachtete Flächen zählen mit 3/4 des vollen Einheitswertes,
verpachtete Flächen mit 1/4 des Einheitswertes.
Der Beitragstarif ist
nach Besitzgröße gestaffelt.
Er beträgt |
| bis zu einem Einheitswert von € 18.168,- |
6,0 Promille |
| vom Mehrwert bis zu einem EW von € 36.336,- |
5,5 Promille |
| vom Mehrwert bis zu einem EW von € 72.672,- |
3,0 Promille |
| und vom Mehrbetrag |
2,0 Promille des EW |
Der Kirchenbeitrag für Land- und Forstwirte beträgt mindestens
€ 21,96.
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