Angemessener Lebensunterhalt
(bei Mischehen)
Von einer Mischehe spricht man, wenn ein Katholik mit einem Ehegatten
verheiratet ist, der nach staatlichem Recht nicht der katholischen
Kirche angehört. Damit sind auch getaufte aber ausgetretene
Personen eingeschlossen.
Für eine Hausfrau (Hausmann), die/der über kein eigenes
Einkommen oder Vermögen verfügt, wird der vom Gatten zu
gewährende "angemessene Lebensunterhalt" als Beitragsgrundlage
herangezogen.
Dieser ist von der staatlichen Rechtssprechung mit einem Drittel
des Einkommens des verdienenden Gatten festgesetzt.
Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 % der Beitragsgrundlage abzüglich
des Absetzbetrages von € 50,00 - mindestens € 21,96.
|