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Kirchenbeitrag Diözese St. Pölten
Domplatz 1 - 3100 St. Pölten
Bistumsgebäude Diözese St. Pölten



 

Angemessener Lebensunterhalt
(bei Mischehen)

Von einer Mischehe spricht man, wenn ein Katholik mit einem Ehegatten verheiratet ist, der nach staatlichem Recht nicht der katholischen Kirche angehört. Damit sind auch getaufte aber ausgetretene Personen eingeschlossen.

Für eine Hausfrau (Hausmann), die/der über kein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, wird der vom Gatten zu gewährende "angemessene Lebensunterhalt" als Beitragsgrundlage herangezogen.
Dieser ist von der staatlichen Rechtssprechung mit einem Drittel des Einkommens des verdienenden Gatten festgesetzt.

Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 % der Beitragsgrundlage abzüglich des Absetzbetrages von € 50,00 - mindestens € 21,96.


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