Verbrauch
Ist weder ein Einkommen noch ein Vermögen oder reichen sonstige
Geldleistungen nicht aus, den Lebensunterhalt zu bestreiten, erfolgt
die Beitragsvorschreibung auf Grund von Mindestsätzen für
den Verbrauch.
| Mindestsätze für |
| Beitragspflichtigen |
€ 13.000,00
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| Ehegatte |
€ 6.600,00
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| pro Kind im Haushalt je |
€ 1.600,00
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