Vermögen
Zum Vermögen gehören das Grundvermögen,
das Betriebsvermögen, das land- und forstwirtschaftliche Vermögen
und sonstiges Vermögen.
Der Kirchenbeitrag für das Vermögen (sofern nicht land-
und forstwirtschaftliches Vermögen) beträgt 2
Promille der Beitragsgrundlage, mindestens € 90.
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