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Statut des Kirchenmusikreferates

(Auszug aus dem St. Pöltner Diözesanblatt, Nr. 5/2007/ vom 15. Mai)

  1. Zur Förderung der Kirchenmusik bestehen beim Bischöflichen Ordinariat in der Abteilung Kirchenmusik drei Einrichtungen:

    1. Die Diözesankommission für Kirchenmusik, 1946 durch Bischof Michael Memelauer gemäß den Weisungen Papst Pius X. errichtet (DBL. 1/1946/6). Ihre Aufgaben und Tätigkeiten werden durch das Statut von 2001 (DBL. 4/2001/32) geregelt.
    2. Die Kirchenmusikschule der Diözese St. Pölten. 1932 als private Einrichtung eröffnet, 1946 durch Bischof Michael Memelauer zur Kirchenmusikschule der Diözese St. Pölten umgewandelt (DBL. 8/1946/47). Inzwischen wurde sie in eine katholische Privatschule in der Form eines Konservatoriums für Kirchenmusik im Sinne der Bestimmung von § 14 Abs. 2 Privatschulgesetz umgewandelt und ist damit eine selbstständige Einrichtung, deren Überwachung seitens der Diözese St. Pölten nach den Statuten des Konservatoriums für Kirchenmusik ein eigenes Kuratorium übernommen hat.

    3. Das Orgelreferat. 1964 von Bischof Dr. Franz Zak errichtet (DBL. 4/ 1964/41) und 1983 neu geregelt (DBL. 5/1983/60ff).

  2. Um den seit der Regelung von 1983 eingetretenen Änderungen und den neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wird hiemit folgende Ordnung erlassen:

    1. § 1 Beim Bischöflichen Ordinariat besteht das Referat für Kirchenmusik mit folgenden Funktionen:


      1. Der bischöfliche Referent für Kirchenmusik, welcher in enger Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Referenten das Referat leitet und dem Diözesanbischof direkt verantwortlich ist.

      2. Der geschäftsführende Referent

      3. Die Regionalkantoren

      4. Das Sekretariat

      Die dem Referat für Kirchenmusik zugeordneten Mitarbeiter ergeben sich aus dem jeweils gültigen Dienstpostenplan für die Zentralstellen der Diözese St. Pölten (2. Durchführungsverordnung zu den Dienstrechtlichen Bestimmungen der Dienstnehmer (Laien) in den Zentralstellen der Diözese St. Pölten).

    2. § 2 Aufgabenbereich des Referates für Kirchenmusik:

      1. Das Referat für Kirchenmusik hat die Agenden der Diözesankommission für Kirchenmusik zu führen.
      2. Das Referat für Kirchenmusik ist verantwortlich für die Ausbildung und die Schulung der Kirchenmusiker in der Diözese St. Pölten und die Koordinierung dieser Tätigkeit mit dem Konservatorium für Kirchenmusik der Diözese St. Pölten.
      3. Das Referat für Kirchenmusik hat die Aufgaben der Leitung des Orgelreferates und des Vorschlags zur Bestellung der Orgelreferenten an das Bischöfliche Ordinariat.
      4. Das Referat für Kirchenmusik hat die Aufgabe der Leitung des Glockenreferates und des Vorschlags zur Bestellung des Glockenreferenten an das Bischöfliche Ordinariat.
      5. Das Referat für Kirchenmusik hat die Verbindung mit den nichtdiözesanen Stellen zu pflegen, welche mit kirchenmusikalischen Aufgaben befasst sind, insbesondere die Wahrnehmung der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft der Diözesankommissionen für Kirchenmusik Österreichs, die Wahrnehmung der Kontakte mit den öffentlichen musikalischen Einrichtungen der Gebietskörperschaften, des ORF, des Vereins zur Veranstaltung Internationaler Kirchenmusiktage in Niederösterreich (bei diesem auch die Führung der Verwaltungsagenden).
      6. Das Referat für Kirchenmusik hat die Aufgabe der Erstellung des Jahresbudgets und der Jahresabrechnung.

    3. § 3 - § 6 Das Orgelreferat (siehe Statut des Orgelreferates)

    4. § 7 - § 10 Das Glockenreferat (siehe Statut des Glockenreferates)

  3. Diese Neuordnung tritt mit 1. Mai 2007 in Kraft. Gleichzeitig werden alle entgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die bisherigen Statuten (St. Pöltner Diözesanblatt Nr. 5/1983/60ff), aufgehoben.
Zl. O-1566/2005/F St. Pölten, am 3. April 2007
Bischof
+ Klaus Küng e.h.



 

   

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