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Kindestaufe - Erwachsenentaufe


 
 
 
 
 
 
 
Beginn des Lebensweges als Christ
Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche
 
Vorbereitungen
Anmeldung in der Pfarrkanzlei jener Pfarre, in welcher die Eltern wohnhaft sind
Für die Taufe in einer anderen Pfarre benötigen Sie die Erlaubnis der Wohnpfarre
Geburtsurkunde des Kindes, Taufschein und Heiratsurkunde der Eltern (wenn nur standesamtl. verheiratet), Trauungsschein der Eltern (wenn kirchlich verheiratet) in der Wohnpfarrkanzlei abgeben.
Taufgespräch
 
Taufpate
Der Taufpate muss von den Eltern bzw. deren Vertreter dazu bestimmt sein (Vater od. Mutter des Täuflings können nicht Taufpate sein)
Der Taufpate muss katholisch sein, das heilige Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben, gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Muss ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
Darf mit keiner rechtmäßigen verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein.
 
Erwachsenentaufe
Anmeldung in der Wohnpfarre
Ist der Taufbewerber älter als 12 Jahre, so wird die Erstkommunion und Firmung gleichzeitig mit der Taufe (im Normalfall in der Osternacht) gefeiert.
Auch bei einer Erwachsenentaufe ist ein Pate notwendig.
 
 
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