| Anmeldung in der Pfarrkanzlei jener Pfarre, in welcher die Eltern wohnhaft sind |
| Für die Taufe in einer anderen Pfarre benötigen Sie die Erlaubnis der Wohnpfarre |
| Geburtsurkunde des Kindes, Taufschein und Heiratsurkunde der Eltern (wenn nur standesamtl. verheiratet), Trauungsschein der Eltern (wenn kirchlich verheiratet) in der Wohnpfarrkanzlei abgeben. |
| Taufgespräch |
| |
| Taufpate |
| Der Taufpate muss von den Eltern bzw. deren Vertreter dazu bestimmt sein (Vater od. Mutter des Täuflings können nicht Taufpate sein) |
| Der Taufpate muss katholisch sein, das heilige Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben, gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. |
| Muss ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. |
| Darf mit keiner rechtmäßigen verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein. |
| |
| Erwachsenentaufe |
| Anmeldung in der Wohnpfarre |
| Ist der Taufbewerber älter als 12 Jahre, so wird die Erstkommunion und Firmung gleichzeitig mit der Taufe (im Normalfall in der Osternacht) gefeiert. |
| Auch bei einer Erwachsenentaufe ist ein Pate notwendig. |