SP-Krenzgeldmodell zeugt von "sozialer Ignoranz"
Katholischer Familienverband der Diözese St. Pölten kritisiert die geplante Bindung des Karenzgeldes an die Höhe des Einkommens.
Als katastrophale Entwicklung sieht der Vorsitzende des Kath. Familienverbandes der Diözese St. Pölten den Vorschlag von Sozialministerin Lore Hostasch und Frauenministerin Barbara Prammer, die Höhe des Karenzgeldes vom vorherigen Einkommen abhängig zu machen und jene Mütter, die keine vorangegangene Erwerbstätigkeit aufzuweisen haben, völlig davon auszuklammern.
Daß dieser Vorschlag gerade vom Sozialministerium komme, sei ein sozialer Tiefschlag, erklärte Grubner. Das Karenzgeld, das zu drei Viertel aus dem Familienlastenausgleichs-fonds komme, müsse jedem Kind zustehen und nicht nur jenen Kindern, deren Mütter erwerbstätig waren. Unvorstellbar und nicht im Geringsten einsichtig sei, daß das Kind einer Mutter mit hohem Einkommen dem Staat mehr als "doppelt soviel wert" sein soll wie ein anderes, sagt Grubner. Es zeuge sogar von einer unvorstellbaren sozialen Ignoranz, wenn statt des bisher einheitlichen Betrages von 5.700.- ATS künftig - je nach vorherigem Einkommen - zwischen 6.000.- und 14.000.- ATS ausbezahlt werden sollen. Gleichzeitig soll ein anderer Teil der Mütter keinen einzigen Groschen erhalten. Diese seien gerade jene, die auf das Karenzgeld besonders angewiesen seien.
Es ist auch Ansicht des Kath. Familienverbandes, daß das Karenzgeld keine Sozialhilfe ist. Aber es dürfe nicht soweit kommen, daß vorhandene Einkommensunterschiede durch das Karenzgeld noch verstärkt und angespannt würden. Vielmehr sei darauf zu achten, daß das Karenzgeld unbedingt auch jenen zustehen müsse, deren Kinder ohne diese Gelder aus dem Familienlastenausgleichsfonds weniger Lebensqualität und Entwicklungschancen haben.
Der Kath. Familienverband der Diözese St. Pölten tritt daher weiter für ein "Karenzgeld für alle" ein, das weder an vorangegangene Versicherungszeiten noch dessen Höhe am vorherigen Einkommen geknüpft sei. Kriterium für die Zuerkennung des Karenzgeldes dürfe lediglich die Geburt eines Kind sein.