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Damit
wird Schülern und Lehrlingen geholfen
Es gibt sie wieder: die Schulfahrtsbeihilfe
für Schüler und Lehrlinge, wenn sie für ihre Ausbildung
eine Zweitunterkunft, etwa ein Internat oder ein Heim, benötigen.
Dies wurde nun im Rahmen eines Paktes für Jugend, Beschäftigung
und Ausbildung in der letzten Sitzung des Nationalrates beschlossen.
Mit dieser Maßnahme
für Schüler und Lehrlinge ist nun eine jahrelange Forderung des
Katholischen Familienverbandes (KFV) erfüllt worden. Seit der Abschaffung
der alten Heimfahrtbeihilfe für Schüler im Zuge des Sparpaketes
im Jahr 1995 hat der Familienverband immer wieder die Wiedereinführung
der Heimfahrtbeihilfe und ihre Ausdehnung auf Lehrlinge gefordert.
„Mit dieser neuen Schulfahrtsbeihilfe
werden nun jene Familien entlastet, die ihren Kindern eine Zweitunterkunft
für die Ausbildung finanzieren müssen und dadurch zusätzliche
finanzielle Belastungen zu tragen haben“, meint der Vorsitzende des St.
Pöltner Familienverbandes, Dr. Josef Grubner. Vor allem werde damit
die Benachteiligung von Schülern aus ländlichen und entlegenen
Regionen gemildert.
Grubner weist in diesem
Zusammenhang hin, dass jahrelang erhobene Forderungen schließlich
doch zum Erfolg führen, wenn sie „beständig genannt und mit einsichtigen
Argumenten vorgebracht werden“. Nicht zuletzt sei dieser Erfolg für
die Familien auch der großen Zahl von Mitgliedern zu verdanken, die
auch von Politikern nicht mehr übersehen werden kann.
Die Abgeltung für Wochenendheimfahrten
erfolgt pauschal und ist nach Entfernungen gestaffelt:
bis 50 Kilometer monatlich
19 Euro,
über 50 bis 100
km 32 Euro,
über 100 bis 300
km 42 Euro,
über 300 bis 600
km 50 Euro
und über 600 km
58 Euro monatlich. |