Statutenänderung der Reli-BG und der ARGE
Wie bei der ARGE-Tagung AHS/BMHS im Jänner 2011 besprochen, soll die Doppelgleisigkeit von Arbeitsgemeinschaft und Berufsgemeinschaft bezüglich der Vertretung der höheren Schulen aufgehoben und der Wortlaut der Statuten allgemein aktualisiert werden.
Folgende Änderung in den Statuten der Reli-BG ist vorgesehen:
3.2. (...) Der Vorstand umfasst insgesamt 9 Mitglieder und setzt sich aus 5 gewählten Vertretern der Religionslehrer an den allgemeinen Pflichtschulen (gewählt am Tag der Religionslehrer) sowie den LeiterInnen der Arbeitsgemeinschaften der AHS (1) und BMHS (1) und berufsbildenden Pflichtschulen (1), sowie einem Vertreter, der unabhängig vom Schultyp gewählt wird, zusammen.
(der folgende Satz: "In den Wahlvorschlägen sind die entsprechenden Vertretungen zu berücksichtigen" wird gestrichen, weil er nicht mehr notwendig ist).
Die am 11.01.2012 bei der ARGE-Tagung beschlossenen Änderungen zur Statutenanpassung der ARGE:
Statut und Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Religionslehrer an den mittleren und höheren Schulen der Diözese St. Pölten
Textgrundlage: Diözesanblatt Nr. 14 vom 15. November 1987
Änderungen:
Gender-Formulierungen
RPI ersetzen durch KPH
Änderungen im Wortlaut:
II. § 4 2. Austausch von Erfahrungen im Religionsunterricht und seelsorgliche Belange
6. Die LeiterInnen der Arbeitsgemeinschaft bilden zusammen mit den gewählten Vertretern des Pflichtschulbereiches den Vorstand der Berufsgemeinschaft der Religionslehrer der Diözese St. Pölten.
III. § 5 Die Arbeitsweisen der Arbeitsgemeinschaft sind: Tagungen – schriftliche Informationen und Mitteilungen – Exkursionen
IV. § 6 2. Die Sektion der Religionslehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
3.Die Sektion der Religionslehrer an berufsbildenden Pflichtschulen.
VI. § 8. folgender Satz wird gestrichen: Wird ein Laie als Leiter…
4. Aktuelle Informationen erfolgen durch Mitteilungen über das YNFO, Rundschreiben, eMail, Newsletter oder auf den Tagungen der Arbeitsgemeinschaft.
VII. Wird gestrichen
VIII. § 11 Die Kosten für die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft übernimmt die KPH.
eventuelle Einsprüche gegen diese Statutenänderungen bitte bis Sa., 21. Jänner per eMail an
jutta.prohaska@gmx.at oder martha.vogl@gmx.at oder gowa@gmx.at
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