Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind:
- Die Verfolgung oder der Schutz von Rechten natürlicher oder juristischer Personen oder die Feststellung
rechtserheblicher Tatbestände; - Straftaten im Hinblick auf die Verhängung oder Feststellung einer Strafe (can. 1400 § 1 CIC).
Kraft eigenen und ausschließlichen Rechtes entscheidet die Kirche:
- In Streitsachen, die geistliche und damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben;
- Über die Verletzung kirchlicher Gesetze sowie über alle sündhaften Handlungen, soweit es dabei um Feststellung
von Schuld und Verhängung von Kirchenstrafen geht (can. 1401 CIC).
Besondere Arten von Verfahren:
- Ehenichtigkeitsverfahren
- Auflösung der Ehe bei Nichtvollzug
- Auflösung der Ehe von Ungetauften
- Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens
- Verfahren zur Trennung von Ehegatten
- Verfahren zur Vermutung des Todes eines Ehegatten
- Strafverfahren