AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN.
Wenn einer der nachstehenden Ermäßigungsgründe zutrifft, werden sie in Form von Absetzbeträgen berücksichtigt. Ein Nachweis der Beitragsgrundlage (Einkommensteuerbescheid bzw. Veranlagungsbescheid) und der Belastungen bei der zuständigen Kirchenbeitragsstelle ist hierfür unbedingt erforderlich. Ermäßigungen werden jenem Ehepartner gewährt, dem sie zustehen.
Hausstandsgründung aus Anlass der ersten Eheschließung beider Ehepartner |
€ 80,00 |
Getrennter Haushalt aus beruflichen Gründen, wenn keine Trennungszulage bezogen wird |
€ 8,00 |
Kinder/Schulbesuch: |
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Geburt eines Kindes |
€ 16,00 |
Schulbesuch von Kindern, bei Besuch einer höheren Lehranstalt (nach Erfüllung der Schulpflicht) |
€ 4,00 |
Bei Hochschulstudium |
€ 13,00 |
Bei auswärtiger Unterkunft (Internat) |
€ 18,00 |
Bei Besuch einer kath. Privatschule |
1,1% der Höhe des jährlichen Schulgeldes |
Wohnraumbeschaffung (max. 5 Jahre): |
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Für Alleinstehende |
€ 16,00 |
Für Ehepaare |
€ 32,00 |
Für jedes im Haushalt lebende Kind |
€ 13,00 |
Pflegebedürftigkeit: |
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Pflegebedürftigkeit/Heimaufenthalt, sofern kein Pflege- oder Behindertengeld oder Hilflosenzulage bezogen wird |
€ 24,00 |
Bezieher eines Pflegegeldes |
€ 16,00 |
Begräbniskosten bei Tod eines nahen Angehörigen |
€ 20,00 |
Opfer der politischen Verfolgung |
€ 9,00 |
Körperbehinderte und Blinde |
1,1% der doppelten Höhe des staatl. Freibetrages |
Betreuung von volljährigen behinderten Kindern |
€ 37,00 |