Ist weder ein Einkommen noch ein Vermögen vorhanden, bzw. reichen sonstige Geldleistungen nicht aus, den Lebensunterhalt zu bestreiten,
erfolgt die Beitragsvorschreibung auf Grund von Mindestsätzen für den Verbrauch.
Mindestsätze für
Beitragspflichtigen ................................ € 16.300,00
Ehegatte ................................................... € 7.000,00
pro Kind im Haushalt je ...................... € 2.000,00
Je nach Familienzusammensetzung, wird ein oder werden mehrere Mindestsatz/sätze herangezogen und mit 1,1 Prozent, abzüglich des allgemeinen Absetzbetrages von € 57,00 als Kirchenbeitrag berechnet.