Land- und Forstwirte
Der Kirchenbeitrag wird nach dem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet. Die Pachtflächen werden dabei entsprechend berücksichtigt.
Gepachtete Flächen zählen mit 3/4 des vollen Einheitswertes, verpachtete Flächen mit 1/4 des vollen Einheitswertes.
bis zu einem Einheitswert von € 18.200,00 | 6,0 Promille | |
vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 36.400,00 | 5,5 Promille | |
vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 72.800,00 | 3,0 Promille | |
und vom Mehrbetrag | 2,0 Promille | des Einheitswertes. |
Der Kirchenbeitrag für Land- und Forstwirte beträgt mindestens € 30,96.
Kirchenbeitrag für Mitarbeiter/innen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Wer im Betrieb der Eltern oder Verwandten ohne Barlohn mitarbeitet, für den beträgt der Kirchenbeitrag 10 % jenes Kirchenbeitrages, den der Betriebsinhaber bzw. Betriebsführer zu zahlen hat, mindestens € 30,96.