Der Kirchenbeitrag wird vom Einkommen oder Vermögen berechnet.Ist kein Einkommen oder Vermögen vorhanden, gelten andere Richtlinien.Durch Ermäßigungen wird den individuellen Situationen Rechnung getragen. Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension) Vermögen der "angemessene Lebensunterhalt" der "Verbrauch" Ermäßigungen