Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarre sowie die Gebäude, den Friedhof und die Grundstücke verwaltet. Die Mitglieder werden vom Pfarrer vorgeschlagen und für 5 Jahre gewählt. An dieser Stelle wollen wir ihnen einen Einblick in die besprochenen Themen aus der letzten Sitzung des Pfarr-Kirchen-Rates geben.