INTERVALLE DER KIRCHENBEITRAGSVORSCHREIBUNG.
Im Regelfall wird der Kirchenbeitrag in vier Teilbeträgen vorgeschrieben. Die Beitragsaussendung für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, welche Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage (Mindestpension) sind, erfolgt einmal im Jahr.
Falls ein Beitragsrückstand mitgeteilt wird, sollte unverzüglich Kontakt mit der Kirchenbeitragsstelle aufgenommen werden. Kirchenbeitragsrückstände können gestundet werden und Ratenzahlungen sind möglich. Kirchenbeiträge für Ehepartner werden, wenn aufgrund eines Einkommensbezugs des Ehepartners eine eigene Kirchenbeitragsgrundlage vorliegt, getrennt berechnet und gemeinsam vorgeschrieben.