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Tulln-St. Stephan
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Diözese Sankt Pölten
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Firmung

 

Die Firmung ist wie die Taufe und die Erstkommunion ein Initiationssakrament auf dem Weg zum Christsein. Sie verleiht den (meist jugendlichen) Firmlingen den Heiligen Geist, um sie in der Glaubensgemeinschaft fester zu verwurzeln und die Verbindung zu Jesus und der katholischen Kirche zu stärken.

 

Die Firmkandidaten/Firmkandidatinnen müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und bereits getauft sein, um sich firmen zu lassen. Vor der Firmung muss ein Firmunterricht besucht werden. Dieser muss nicht unbedingt in der Firmpfarre stattfinden. Nach dem Firmunterricht bekommt jeder Firmling als Bestätigung eine Firmkarte und kann sich mit dieser in der gewünschten Pfarre firmen lassen.

 

Wer ein Patenamt übernehmen will:

  • muss das 16. Lebensjahr vollendet haben

  • katholisch sein

  • das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben

  • gefirmt sein

  • darf nicht Vater oder Mutter des Firmkandidaten sein

 


SANKT STEPHAN TULLN

Röm.-kath. Pfarramt Tulln Sankt Stephan
Wiener Straße 20
3430 Tulln
tulln-st.stephan@dsp.at 
T: 02272 62338

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