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Abteilung Kirchenbeitrag
Diözese Sankt Pölten
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Inhalt:

Ermäßigungen & Befreiungen

So komme ich zu Ermäßigungen:

 

Einkommen nachweisen 

Schicken Sie uns Ihren Einkommensnachweis

Nur dann werden Ermäßigungen berücksichtigt. 

Außerordentliche Belastungen nachweisen 

Senden Sie uns aktuelle Nachweise über Ihre außerordentlichen finanziellen Belastungen. 

Welche Ermäßigungen möglich sind, finden Sie hier.

 

Bitte zögern Sie nicht, unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne. 

Ermäßigungen

 

Allgemeine Absetzbeträge

Damit bei der Berechnung des Kirchenbeitrages auch individuelle Belastungen berücksichtigt werden können, gibt es Absetzbeträge, welche den Kirchenbeitrag vermindern.

Darunter fallen: 

  • Alleinverdiener / Alleinerzieher   € 40,00 

  • 1 Kind  € 22,00 

  • 2 Kinder  € 44,00 

  • 3 Kinder  € 80,00 

  • Jedes weitere Kind  € 33,00 

Außergewöhnliche Belastungen 

Wenn einer der nachstehenden Ermäßigungsgründe zutrifft, melden Sie sich bei der zuständigen Kirchenbeitragsstelle mit Ihren Einkommensunterlagen 

und dem passenden Nachweis der Belastung.

  • Geburt eines Kindes   
  • Schulbesuch von Kindern 
  • bei Besuch einer Schule    
  • bei Besuch einer höheren Lehranstalt   
  • bei Internatsunterbringung   
  • bei Besuch eines kath. Kindergarten   
  • bei Besuch einer kath. Privatschule   
  • Alimente   
  • Unterhalt   
  • Wohnraumschaffung    
  • Krankenkosten   
  • Pflegegeld   
  • Haushaltshilfe wegen Pflege   
  • Heimaufenthalt   
  • Heimkosten   
  • Betreuung von großjährigen behinderten Kindern  
  • Invalidität   
  • Bestattungskosten

Zusätzlich gilt: 

Bei Belastungen, die nicht angeführt sind oder in außergewöhnlichen schwierigen Situationen (z.B.: Hochwasser, Katastrophenfälle, medizinische oder Lebensverändernde Situationen, …) kann der Kirchenbeitrag nach § 14 der Kirchenbeitragsordnung außerordentlich ermäßigt werden. 

 

Auch der Staat schätzt Ihre Kirchenbeitragszahlungen. Deshalb gibt es auch die steuerliche Absetzmöglichkeit von jährlich 600 Euro ab 2024. 

 

 

Befreiungen

 

Für bestimmte Lebenssituationen kann eine Befreiung vom Kirchenbeitrag beantragt werden. Dazu zählen unter anderem Ausbildungen, freiwillige oder verpflichtende Dienste, Sozialleistungen, Pensionen mit Ausgleichszulage sowie Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen. Auch Ordensangehörige oder Personen mit Mit- bzw. Selbstversicherung können berücksichtigt werden. 

So bleibt die Kirche für alle Menschen zugänglich, unabhängig von ihrer finanziellen Lage. 

 

Befreiungen

Folgende Zeiten sind vom Kirchenbeitrag befreit: 

 

Ausbildung:  

  • Lehre 

  • Schule 

  • Studium mit Bezug der Familienbeihilfe bzw. bei geringem Einkommen  

  • Personen im Ausbildungsdienst (12 Monate) 

  • polizeiliche Grundausbildung mit Bezug der Familienbeihilfe 

Freiwilligen- und Pflichtdienste: 

  • Freiwilliges Soziales Jahr 

  • Präsenz-/Zivildienst  

Bei Bezug von: 

  • Kinderbetreuungsgeld* 

  • Arbeitslosengeld*  

  • Notstandshilfe*  

  • Sozialhilfe 

  • Pension mit Ausgleichszulage*   

  • Kranken- bzw. Rehabilitationsgeld von Ihrer Sozialversicherungsanstalt 

Weiters: 

  • Pflegeheimaufenthalt bzw. 24h-Pflege* 

  • Mit- und Selbstversicherung (bei Ehe: nur wenn beide katholisch sind)  

  • Ordensangehörige  

* Bei ganzjährigem Bezug bitten wir um den freiwilligen Mindestkirchenbeitrag. 

 


Boni

Zusätzlich gibt es folgende Boni, die Sie bei Ihrem Kirchenbeitrag berücksichtigen können:

Bonus 

Höhe 

Intervall 

Voraussetzung 

 

Frühzahler 

 

3 % 

 

jährlich 

 

Bezahlung des gesamten Jahreskirchenbeitrag im 1. Quartal 

 

Erstzahler 

 

30 € 

 

einmalig 

 

Nur für Erstzahler bei Nachweis des Einkommens 

 

 

SEPA-Lastschriftmandat 

 

 

10 €/ 3 % 

 

 

einmalig/jährlich 

 

 

Bei erstmaligem Abschluss eines SEPA-Lastschriftmandates 10 Euro einmalig und 3 % jährlich 

 

Jetzt direkt SEPA-Lastschriftmandat abschließen, 3% Frühzahlerbonus und im 1. Jahr zusätzlich 10€ sparen 

 

 

 

Kontakt

Kirchenbeitragsstellen

 

Region Amstetten

Abteilung Kirchenbeitrag

kirchenbeitrag.amstetten@dsp.at

+43 (0) 2742 324 6002

 

Besuchen Sie uns:

Mo., Di., Do., Fr.: 8:00 - 12:00

 

Rufen Sie uns an:

Mo. - Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

Fr.: 8:00 - 12:00

 

Pfarraußendienste:

Waidhofen/Ybbs: entfällt bis auf weiteres

St. Valentin: Do 8 – 12 und 13 - 15 Uhr an geraden Wochen (Juli und August geschlossen)

 

Adresse:

Waidhofner Straße 2 – 4 4.OG TOP 02, 3300 Amstetten

Region Krems

Abteilung Kirchenbeitrag

kirchenbeitrag.krems@dsp.at

+43 (0) 2742 324 6004

 

Besuchen Sie uns:

Mo., Di., Do., Fr.: 8:00 - 12:00

 

Rufen Sie uns an:

Mo. - Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

Fr.: 8:00 - 12:00

 

Pfarraußendienste:

Horn (Thurnhofgasse 7): Di. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00

In den Sommerferien geschlossen

 

Adresse:

Südtiroler Platz 2 (3. Stock), 3500 Krems

Region Melk

Abteilung Kirchenbeitrag

kirchenbeitrag.melk@dsp.at

+43 (0) 2742 324 6001

 

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Mo. - Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

Fr.: 8:00 - 12:00

 

Pfarraußendienste:

Scheibbs (Benefizium): Di. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30

 

Adresse:

Abbé Stadler-Gasse 23, 3390 Melk/Donau

 

 

 

Region Waldviertel

Abteilung Kirchenbeitrag

kirchenbeitrag.waldviertel@dsp.at

+43 (0) 2742 324 6003

 

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Mo., Di., Do., Fr.: 8:00 - 12:00

 

Rufen Sie uns an:

Mo. - Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

Fr.: 8:00 - 12:00

 

Pfarraußendienste:

Waidhofen/T: Di., Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30

Zwettl: Mo., Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30

 

Adresse:

Kirchengasse 37, 3950 Gmünd

Region St. Pölten

Abteilung Kirchenbeitrag

kirchenbeitrag.stpoelten@dsp.at

+43 (0) 2742 324 610

 

Besuchen Sie uns:

Mo., Di., Do., Fr.: 8:00 - 12:00

 

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Mo. - Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

Fr.: 8:00 - 12:00

 

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Klostergasse 10, 3100 St. Pölten

Region Tulln

Abteilung Kirchenbeitrag

kirchenbeitrag.tulln@dsp.at

+43 (0) 2742 324 6005

 

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Mo. - Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

Fr.: 8:00 - 12:00

 

Adresse:

Kirchengasse 17, 3430 Tulln


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