Das Sakrament der Ehe
Kennengelernt haben sich Johanna und Florian vor neun Jahren in der Disco. "Sie fiel mir sofort angenehm auf, denn sie war nicht eine von den Partymäusen, die einem in der Disco sonst oft über den Weg laufen", erinnert sich Florian an die erste Begegnung mit seiner heutigen Frau. Johanna lacht: "Eigentlich wollte ich damals gar nicht dorthin, aber eine Freundin hat mich mitgeschleppt. Ich langweilte mich eher und überlegte schon, nach Hause zu gehen, da sah ich plötzlich Florian. Er hatte mich wohl schon eine ganze Weile im Visier gehabt, wie meine Freundin mir berichtete." Die beiden unterhielten sich, soweit Gespräche bei 100 Dezibel Lautstärke überhaupt möglich sind. Vier Wochen später fasste Florian sich ein Herz und lud Johanna zu einem Kinobesuch ein. Zwei Jahre später wurde im Dom zu St. Pölten geheiratet.
Am Anfang standen die Gespräche – über Gemeinsamkeiten, über die Liebe zur Natur, über die Arbeit natürlich auch. Und den Glauben und Gott sowie die christlichen Wertevorstellungen. Bald schon war klar: Das mit Johanna und Florian wird etwas Ernstes. Bis zum Heiratsantrag – Florian stellte ihn im Urlaub beim romantischen Dinner im Hotel – vergingen zwei Jahre. Danach ging es dann Schlag auf Schlag: Die Familien erfuhren vom Glück des Paars. Bald nach der Verlobung ging's auch schon los mit den Hochzeitsvorbereitungen.
„Man fragt einfach in der Dompfarre an, ob am Wunschtermin der Dom frei ist. Wenn ja, reserviert man“, erklärt Johanna den Modus. Voraussetzung für die kirchliche Hochzeit ist ein Trauungsprotokoll, das über die heimische Pfarre angefordert wird. Dass die Wahl auf den Dom fiel, erklärt Johanna so: „Wir haben den Dom bei einer organisierten Stadtführung des St. Pöltner Bürgermeisters kennengelernt – und waren sofort beeindruckt. Wir wussten sofort, dass wir da heiraten wollen.“
Bei der Gestaltung haben sich Johanna und Florian selbst eingebracht – schließlich heiratet man ja nur einmal im Leben.
Zum Sakrament der Ehe
Die Katholische Kirche versteht die Ehe als eine lebenslange Gemeinschaft von Mann und Frau. Die Ehe ist unter Getauften ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst spenden, wenn sie vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen diesen lebenslangen Bund schließen. Der Ritus der Eheschließung wird Trauung genannt. Da der Ehebund eine lebenslange Gemeinschaft und damit unauflöslich ist, kennt die katholische Kirche keine Ehescheidung. Allerdings ist es möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen annulliert wird.
Fragen rund um das Thema:
Was verbindet die Kirche mit der Ehe, und was bedeutet das für mein eigenes Eheverständnis?
Die Kirche hat ein sehr hohes und positives Bild von der Ehe, da die Partner in ihrer Ehe die Beziehung darstellen, die Christus zu seiner Kirche hat. Daher gibt es einige Punkte, die für das kirchliche Eheverständnis sehr wichtig sind. So sind nach katholischem Verständnis die Einzigkeit und die Unauflöslichkeit der Ehe, die Offenheit für Kinder und das Eintreten für das Wohl des Partners wichtige Grundelemente einer Ehe. Sollten Sie also überlegen, kirchlich zu heiraten, sollten Sie sich mit diesen Punkten auseinandersetzen und im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrem Priester halten. Das Ablehnen eines oder mehrerer dieser Punkte könnte nämlich dazu führen, dass Ihre Bündnis kirchlich nicht gültig geschlossen werden kann.
Kann ich nach dem Tod meines Ehepartners wieder heiraten?
Auch wenn der Bund fürs Leben generell unauflöslich ist, so gilt das Versprechen nur bis zum Tod eines der Eheleute. Mit dem Tod löst sich auch das Eheband auf. Es spricht daher nichts dagegen, dass Sie sich einem neuen Menschen öffnen und diese Person dann auch kirchlich heiraten. Für die Kirche sind Sie unverheiratet und dürfen daher erneut heiraten.
Kann eine kirchlich geschlossene Ehe geschieden werden?
Grundsätzlich ist ein kirchlich geschlossenes Bündnis unauflöslich. Die Eheleute schenken sich das Sakrament der Ehe gegenseitig vor Gott, der ein unauflösliches Band zwischen den Partnern knüpft. Dieses Band kann von keiner menschlichen Macht getrennt werden. Daher kann auch die Kirche eine vor Gott geschlossene Ehe nicht mehr auflösen. Das Versprechen der ehelichen Treue, das sich die Partner während der Traufeier geben, wird also nicht nur von der Kirche, sondern auch von Gott vollkommen ernst genommen. Eine Ausnahme bildet jedoch der Fall, dass zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung ein sogenanntes "Ehehindernis" vorgelegen hat. Das bedeutet, dass einer oder beide Brautleute durch ein oder mehrere Gesetze daran gehindert waren, sich das Sakrament der Ehe zu spenden. In diesem Fall kann ein Kirchengericht feststellen, dass die Ehe nie geschlossen worden ist. Sie wird durch einen solchen Beschluss jedoch nicht geschieden, sondern es wird festgestellt, dass es nie ein gültiges Bündnis gegeben hat.
Ich habe mit meinem Partner schon vor der Eheschließung ein Kind bekommen. Dürfen wir trotzdem kirchlich heiraten?
Ja, Sie können kirchlich heiraten, wenn Sie schon ein Kind bekommen haben. Auch wenn die Kirche ihren Gläubigen rät, erst nach einer kirchlichen Trauung Kinder miteinander zu bekommen, so weiß sie auch, dass das Leben manchmal anders verlaufen kann.
Kann man als Katholik in der katholischen Kirche heiraten, obwohl man schon einmal standesamtlich verheiratet war und die Ehe geschieden wurde?
Es kommt darauf an, ob man zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung schon katholisch war. Wenn ja, dann kann man kirchlich heiraten. Denn ein Katholik ist zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet und so war die standesamtliche Hochzeit aus kirchlicher Sicht keine Ehe. Wenn aber einer der Partner konfessionslos oder evangelisch war, als er die erste standesamtliche Trauung einging, dann kann das Paar nach einer Scheidung in der Regel nicht mehr katholisch heiraten. Denn jemand, der nicht katholisch ist, unterliegt nicht der Formpflicht, das Kirchenrecht einzuhalten und kirchlich heiraten zu müssen. Hier wird aber theologisch gedeutet, dass jede Eheschließung (egal ob die Hochzeit in einer evangelischen Kirche, vor dem Standesamt oder einem Medizinmann stattfand) eine gültige ist, da sie vor Gott geschlossen und damit prinzipiell unauflösbar ist. Dennoch gibt es im Kirchenrecht Ausnahmen, die einem zur katholischen Kirche übergetretenen Gläubigen, der vor seiner Konversion standesamtlich verheiratet war, im Einzelfall eine Eheschließung erlauben.
Brauche ich für meine kirchliche Trauung Trauzeugen?
Ja, denn die kirchliche Trauung ist ein öffentlicher Akt, der vor Zeugen geschehen muss. Doch die Trauzeugen haben darüber hinaus auch für die Eheleute eine wichtige Bedeutung. Gerade dann, wenn es Probleme in einer Ehe gibt, können die Trauzeugen vermitteln und dem Paar wieder vor Augen führen, weshalb der Bund fürs Leben damals geschlossen worden ist. Sie kennen die Eheleute meist sehr gut und können daher sehr persönlich auf die Situation eingehen.
Mein Partner gehört einer anderen Konfession an. Können wir dennoch kirchlich heiraten?
Eine konfessionsverschiedene Ehe ist in der Regel kein Problem. Sie müssen sich jedoch vor der Eheschließung die Zustimmung vonseiten der Kirche einholen. Hiermit möchte die Kirche sichergehen, dass die Konfessionsverschiedenheit nicht dazu führt, dass die Glaubenspraxis der Eheleute verschwindet. Es muss beiden Eheleuten klar sein, dass die teils unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen nicht die Beziehung und nicht den eigenen Glauben gefährden dürfen.
Warum ist die kirchliche Trauung für die Kirche so wichtig?
Bei der kirchlichen Trauung treten zwei Menschen vor Gott und geben sich vor ihm das Ja-Wort. Der Bräutigam und die Braut schenken sich das Sakrament der Ehe gegenseitig, und Gott knüpft das Band zwischen diesen beiden Menschen. Damit wird deutlich, dass die kirchliche Trauung nicht nur für die Eheleute bedeutend ist, sondern dass sie in ihrer Ehe die wichtige Aufgabe haben, Gott darzustellen. So wie sich nämlich das Paar in der Traufeier die ewige Treue versprochen hat, so hat Jesus damals seiner Kirche die ewige Treue versprochen. Die Eheleute machen also symbolisch sichtbar, welches Verhältnis Gott zu seiner Kirche hat.
Mein Partner gehört einer anderen Religion an. Können wir dennoch heiraten?
Im katholischen Eherecht gibt es das Hindernis der Religionsverschiedenheit. Das bedeutet, dass es eigentlich nicht möglich ist, einen Partner einer anderen Religionsgemeinschaft kirchlich zu heiraten. Von diesem Gesetz kann jedoch der zuständige Bischof oder der Apostolische Stuhl befreien. Hierfür muss glaubhaft dargelegt werden, dass der eigene Glaube nicht durch den Glauben des Partners eingeschränkt wird. Dies gilt auch für die religiöse Erziehung der Kinder. Es muss sichergestellt sein, dass Kinder, die in dieser Ehe geboren werden, eine katholische Erziehung erhalten. Der andersgläubige Partner muss darüber informiert sein und diesen Voraussetzungen zustimmen.
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