Anordnungen für Pfarren & Kirchen unserer Diözese nach dem Tod von Papst Franziskus

Anordnungen zum Ableben von Papst Franziskus
Folgende Anordnungen werden für die Diözese St. Pölten getroffen:
1. Pfarren, in denen noch nicht die Glocken zum Ableben des Papstes geläutet worden sind, werden gebeten, am 21. April 2025 um 17:00 Uhr, zehn Minuten mit allen Glocken zu läuten.
2. Kirchen und kirchliche Gebäude sollen bis nach der Beisetzung des verstorbenen Papstes schwarz beflaggt werden.
3. In den Gottesdiensten bis zur Beisetzung ist eine Fürbitte für den verstorbenen Papst einzufügen.
4. Am Tag der Beisetzung ist zum Zeitpunkt, an dem die Feier beginnt, in allen Pfarr- und Klosterkirchen erneut zehn Minuten mit allen Glocken zu läuten.
5. Im Dom zu St. Pölten wird Diözesanbischof Alois Schwarz am Freitag, 25. April 2025, um 18:00 Uhr einen feierlichen Trauergottesdienst für den verstorbenen Papst zelebrieren. Priester, Diakone, Ordensleute und alle Gläubige sind dazu herzlich eingeladen (Priester und Diakone: Albe und violette Stola mitbringen).
6. In allen Pfarr- und Klosterkirchen ist an einem geeigneten Tag ein feierlicher Trauergottesdienst zu halten, zu dem die Gläubigen besonders einzuladen sind.
7. Im Hochgebet der Heiligen Messe unterbleibt die Nennung des Papstnamens.
8. Jeder Priester wird gebeten, eine Heilige Messe für den verstorbenen Papst zu feiern.
Beten wir für unseren verstorbenen Papst Franziskus!