Hl. Maria von Magdala
Zeugin von Kreuz und Auferstehung
Während viele Jünger in den Stunden des Leidens Jesu flohen, blieb Maria Magdalena unter dem Kreuz. Sie gehörte auch zu den Frauen, die die Grablegung beobachteten und am Morgen des ersten Tages der Woche zum Grab gingen.
Nach dem Johannesevangelium war sie die erste Person, der der auferstandene Christus erschien. Zunächst erkennt sie ihn nicht und hält ihn für den Gärtner. Erst als Jesus sie bei ihrem Namen ruft – „Maria!“ – öffnet sich ihr die Wirklichkeit der Auferstehung. Daraufhin sendet er sie zu den Aposteln mit der Botschaft: „Ich habe den Herrn gesehen.“
„Apostelin der Apostel“
Wegen dieser einzigartigen Sendung wird Maria Magdalena seit der frühen Kirche als „Apostelin der Apostel“ bezeichnet. Sie verkündet den Jüngern die Botschaft der Auferstehung noch bevor diese selbst dem Auferstandenen begegnen. Damit wird sie zur ersten Zeugin des Osterereignisses und zu einer wichtigen Gestalt der christlichen Verkündigung.
Aufwertung ihres Festes
Im Jahr 2016 erhob Papst Franziskus den liturgischen Gedenktag der heiligen Maria Magdalena zum Fest. Damit wurde ihre besondere Bedeutung für die Kirche und ihre Rolle als Zeugin der Auferstehung stärker hervorgehoben.
Zwei Kirchen in Frankreich, Sainte-Marie-Madeleine in Vézelay und Sainte-Marie-Madeleine in Saint-Maximin-la-Sainte-Baume, beanspruchen jeweils Reliquien der heiligen Maria Magdalena zu besitzen.